Die 10 goldenen Regeln des AGS

  1. Schaffen Sie frühzeitig die rechtlichen Voraussetzungen (Satzung), die in der Folge als von allen verbindlich anerkannt werden.
     
  2. Erstellen Sie ein Lastenheft, in dem alle notwendigen Leistungen berücksichtigt werden; für technische Details können Sie die Hilfe eines Beraters in Anspruch nehmen.
     
  3. Prüfen Sie alle Angebote gründlich auf Vergleichbarkeit und evtl. abweichende Leistungsumfänge und setzen Sie diese zu den Preisdifferenzen in Beziehung.
     
  4. Wählen Sie als Auftragnehmer einen Komplettanbieter, somit haben Sie einen Ansprechpartner in allen Fragen. Dies ist insbesondere bei der Schnittstellenproblematik (Flächenerfassung, GIS-Auswertung, Datenübergabe für Gebührenkalkulation und Bescheiderstellung) von Vorteil. Weiterhin trägt der Komplettanbieter die Gesamtverantwortung für das Projekt und ist Ihnen durch eindeutige vertragliche Regelungen verpflichtet. Am besten, Sie vereinbaren einen Werkvertrag, so stellen Sie den Gesamterfolg sicher.
     
  5. Achten Sie auf eine zweckdienliche Informationspolitik im Sinne einer Vertrauensbildung und nutzen Sie dazu alle zur Verfügung stehenden Medien. Stellen Sie heraus, dass es um die (Wieder-) Herstellung der Gebührengerechtigkeit geht von der letztlich die Mehrzahl der Kunden profitiert. Damit lassen sich aus Unkenntnis resultierendes Misstrauen und Ablehnung am besten überwinden.

    ArcView
  6. Planen Sie ausreichend eigene Ressourcen ein, da selbst der beste Dienstleister Ihnen nicht allen Mehraufwand ersparen kann.
     
  7. Alle Daten, die im Zuge der Neugestaltung der Abwassergebühr erhoben werden, können aufgrund ihres engen Bezuges zu dem Grundstückeigentümern einen erheblichen Nach- und Mehrfachnutzen haben. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht als Insellösung verstanden werden, sondern integrativer Bestandteil eines Liegenschaftsinformationssystems werden.
     
  8. Verlassen Sie sich bezüglich der Personendaten auf keinen Fall allein auf das ALB; die Aktualität hinsichtlich der Eigentümer ist nicht in allen Fällen gegeben, die Einträge zu den Eigentümeranschriften sind generell als unzureichend zu bezeichnen.
     
  9. Vertrauen Sie bei Befliegung und Flächenerfassung nur auf marktübliche und dem Stand der Technik entsprechende Verfahren - größere Genauigkeit bei gleichzeitig deutlich verringertem Aufwand hat es noch nie gegeben.
     
  10. Stellen Sie keine überzogenen Erwartungen an die „Genauigkeit" der Flächenerfassung und der Aufbereitung des ALB. Lagefehler im Dezimeterbereich sind üblich, Klassifizierungsfehler und Fehler bei den Personendaten im Bereich eines bis weniger Prozent sind systembedingt.

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