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I. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Für sämtliche Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen der Firma team heese AG gelten ausschließlich nachfolgende AGB, die schon jetzt auch für alle zukünftigen derartigen Geschäfte zwischen team heese und dem Kunden vereinbart werden. AGB des Kunden gelten auch dann nicht, wenn team heese ihnen nicht nochmals widerspricht.
II. Vertragsabschluß, Vertragsinhalt a) Angebote von team heese sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen nach Bestellung des Kunden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von team heese oder dadurch zustande, daß team heese innerhalb eines Monats nach Eingang der Bestellung mit der Ausführung der Bestellung beginnt. b) Jegliche von diesen AGB abweichende Vereinbarungen sowie spätere Vertragsänderungen, insbesondere auch die Abänderung dieser Schriftformklausel selbst, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
III. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug a) Die von team heese angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie der Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. team heese ist berechtigt, anstelle der konkret anfallenden Kosten für Fracht, Porto und Versicherung einen angemessenen Pauschalbetrag in Rechnung zu stellen. b) Neukunden werden nach Wahl von team heese nur gegen Vorauskasse oder Bar-Nachnahme beliefert. Im übrigen sind die Rechnungen von team heese sofort und ohne Abzug zahlbar. Unabhängig von etwa vereinbarten Zahlungsmodalitäten ist team heese im Falle des Zahlungsverzuges, bei Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln oder bei Bekanntwerden ähnlicher Tatsachen, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage zu stellen, berechtigt, nach ihrer Wahl Vorauskasse zu verlangen oder per Nachnahme zu liefern. Außerdem kann team heese in diesen Fällen sämtliche noch nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort geltend machen. c) Bei Zielüberschreitung sowie im Verzugsfalle kann team heese Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. team heese kann einen höheren, der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweisen. d) Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung, dann nur unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit und nur erfüllungshalber angenommen. Sämtliche in diesem Zusammenhang team heese entstehende Aufwendungen sind vom Kunden zu ersetzen.
IV. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung a) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, soweit der geltend gemachte Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. b) Zur Aufrechnung ist der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen berechtigt.
V. Lieferfristen, Termine a) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind von team heese genannte Termine und Fristen nur circa-Angaben. Liefert oder leistet team heese daher innerhalb einer angemessenen Zeit nach dem genannten Termin bzw. nach Ablauf der Frist, so kann der Kunde hieraus keinerlei Rechte herleiten. b) Termine und Fristen - gleich ob unverbindlich oder verbindlich - verschieben bzw. verlängern sich entsprechend, wenn die Lieferung oder Leistung sich aus Umständen, die in der Sphäre des Kunden liegen, verzögert oder der Vertrag hinsichtlich des Liefergegenstandes einvernehmlich abgeändert wird. c) Termine und Fristen stehen stets unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie verschieben bzw. verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit bei höherer Gewalt oder bei anderen von team heese nicht zu vertretenden Umständen wie z.B. Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder behördlichen Anordnungen, die team heese die Lieferung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen. Dauert die Verzögerung länger als 3 Monate oder entfällt hierdurch das Interesse des Kunden an der Lieferung, so ist er nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er von team heese noch nicht erfüllt wurde. d) Im Falle des Lieferverzuges gelten die gesetzlichen Regeln mit der Maßgabe, daß die angemessene Nachfrist mindestens 18 Werktage betragen muß. e) team heese ist nach ihrem Ermessen zu Teilleistungen berechtigt.
VI. Abnahme a) Die Abnahme der Produkte und/oder Leistung erfolgt mit der erfolgreichen Durchführung der Funktionsprüfung. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die zu diesem Zweck von team heese entwickelten Diagnostik- und Testprogramme bzw. Testverfahren keinen Fehler an den Produkten und/oder Leistungen feststellen. Soweit team heese die Produkte vereinbarungsgemäß installiert, wird die Funktionsprüfung nach Anlieferung und Installation der Produkte am Aufstellungsort von team heese durchgeführt, gleiches gilt für Leistungen, die team heese an Gegenständen des Bestellers/Käufers erbringt. Der Besteller/Käufer ist berechtigt an der Funktionsprüfung teilzunehmen. Nach erfolgter Funktionsprüfung teilt team heese dem Besteller/Käufer die Betriebsbereitschaft der Produkte mit. b) Bei allen anderen Produkten gilt die Abnahme als erfolgt, sofern der Käufer nicht unverzüglich nach Ablieferung der Produkte schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels der Abnahme ausdrücklich widerspricht.
VII. Gewährleistung a) Die Gewährleistung von team heese richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht aus den AGB, insbesondere den nachfolgenden Vorschriften, etwas anderes ergibt. b) Die Parteien sind sich bewußt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jeglichen Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Vorbehaltlich etwaiger ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften beschränkt sich die Gewährleistung von team heese daher darauf, daß die Eigenschaften der Software sowie deren Funktion der allgemeinen Produktbeschreibung entsprechen. c) Für den Kunden erkennbare Mängel sind innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Ware gegenüber team heese zu rügen, anderenfalls Gewährleistungsansprüche des Kunden ausgeschlossen sind. d) Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist team heese zunächst ausschließlich nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt dies fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung (Herabsetzung der Vergütung) oder Wandelung (Rückgängigmachen des Vertrags) verlangen.
VIII. Haftung a) Ein etwaiger Schadenersatzanspruch gegen team heese - gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere gleich, ob aus Vertrag oder Delikt - setzt voraus, daß den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von team heese Vorsatz oder große Fahrlässigkeit zur Last fällt oder durch ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten eine kardinale Vertragspflicht verletzt wurde. Insbesondere haftet team heese für Schäden, die durch die Löschung von Kundendaten entstehen, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, falls team heese wegen Schuldnerverzuges haftet. b) Soweit team heese wegen leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit auf Schadenersatz haftet, ist der Anspruch der Höhe nach auf den für team heese bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden beschränkt. c) Vorstehende Regelungen zu a) und b) gelten nicht, soweit team heese wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft, anfänglichen Unvermögens oder zu vertretender Unmöglichkeit haftet. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben ebenfalls unberührt. d) Soweit die Haftung von team heese ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe und von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere von Mitarbeitern.
IX. Nebenkosten, Gefahrübergang, Transportversicherung a) Wird die Ware durch team heese oder durch Dritte zum Kunden transportiert oder versandt, so geht mit Beginn des Transportes bzw. mit Übergabe der Ware an die Transportperson die Gefahr eines zufälligen Schadens auf den Kunden über. Gleiches gilt, wenn bereitgestellte Ware nicht abgerufen wird oder der Transport bzw. die Versendung der Ware auf Wunsch des Kunden zurückgestellt wird. b) Verpackungs- und sonstige Versandkosten sowie etwaige Versicherungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Das gilt auch für die Kosten, die team heese im Zusammenhang mit gesetzlichen Pflichten nach der Verpackungsverordnung entstehen.
X. Eigentumsvorbehalt a) Gelieferte Waren bleiben das Eigentum von team heese bis zur Erfüllung sämtlicher bei Vertragsabschluß bestehender Forderungen sowie von Ansprüchen, die für team heese im Zusammenhang mit der Lieferung oder Leistung nach Vertragsabschluß entstehen. Dies gilt auch für etwaige Saldoforderungen sowie Ansprüche im Zusammenhang mit der Annahme von Schecks oder Wechseln. b) Der Kunde ist berechtigt, dem Vorbehaltseigentum von team heese unterliegende Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. Die Forderung gegen seinen Käufer aus einer derartigen Weiterveräußerung tritt der Kunde hiermit schon jetzt zur Sicherung der unter Buchstabe a) bezeichneten Ansprüche an team heese ab. Wird Eigentumsvorbehalt von team heese zusammen mit Waren Dritter veräußert, so ist die Forderung aus der Weiterveräußerung entsprechend dem anteiligen Wert der Vorbehaltsware am gesamten Gegenstand des Vertrages abgetreten. Zur Verfügung über dem Eigentumsvorbehalt von team heese unterliegende Waren sowie zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ist der Kunde nur solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber team heese nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Andernfalls ist team heese berechtigt, unter Ausschluß jeglichen Zurückbehaltungsrechts ohne Nachfristsetzung oder Ausübung des Rücktrittsrechts die sofortige Herausgabe der gesamten in ihrem Eigentum stehende Ware auf Kosten (einschließlich der Transportkosten zu team heese) des Kunden zu verlangen. In diesem Falle ist der Kunde außerdem verpflichtet, auf Verlangen von team heese unverzüglich umfassend und unter gleichzeitiger Vorlage der entsprechenden Unterlagen Auskunft über die im Rahmen des verlängerten Eigentumsvorbehaltes an team heese abgetretenen Forderungen zu geben. c) Von Vorfällen, die geeignet sind, das Vorbehaltseigentum von team heese zu gefährden (insbesondere Pfändung der Vorbehaltsware, Konkursantrag) wird der Kunde team heese sofort unterrichten. Sämtliche daraus entstehenden Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden. d) Sollten die vom Kunden team heese gewährten Sicherheiten deren Forderungen um mehr als 20% übersteigen, so wird team heese auf Verlangen des Kunden unverzüglich nach ihrer Wahl so viel an Sicherheiten freigeben, daß vorgenannte Grenze erreicht oder unterschritten wird. Maßgeblich ist bei Forderungen der Nennwert, bei von team heese gelieferten Waren der Rechnungswert und im übrigen der jeweilige Marktwert.
XI. Schutz- und Urheberrecht, Lizenzverträge a) Der Kunde verpflichtet sich, die an der vertragsgegenständlichen Software bestehenden Schutz und Urheberrechte zu beachten und die Software einschließlich zugehöriger Dokumentation nur insoweit zu vervielfältigen oder zu verbreiten, als dies zu deren Benutzung zwingend erforderlich ist. b) Weiterhin verpflichtet sich der Kunde in den Fällen, in denen dies vom Hersteller verlangt wird, die vertragsgegenständliche Software erst nach Abschluß eines entsprechenden Lizenzvertrages mit dem Hersteller und dann in Übereinstimmung hiermit zu nutzen und im Falle der Weiterveräußerung seinem Kunden die gleiche Verpflichtung aufzuerlegen.
XII. Seminare a) Für alle Seminare ist eine schriftliche Anmeldung bis spätestens 10 Tage vor Seminarbeginn erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist bei jedem Seminar begrenzt. Seminaranmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen und der Bezahlung der Gebühren berücksichtigt und dann zusammen mit der Zusendung der Rechnung schriftlich bestätigt. Bei Überbelegung des Seminar wird ein Ersatztermin mitgeteilt. b) Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und pro Kursteilnehmer. Sie enthalten auch die Kosten für Kursunterlagen und Pausengetränke. Die Seminargebühren müssen spätestens 7 Werktage vor Seminarbeginn bei team heese eingegangen sein. Ohne Zahlungseingang behält sich die team heese vor, angemeldete Teilnehmer nicht zum Seminar zuzulassen. c) Stornierungen durch Seminarteilnehmer werden in schriftlicher Form bis zu 7 Werktage vor Seminarbeginn akzeptiert. Die entrichtete Seminargebühr wird für die Teilnahme zu einem späteren Termin oder für andere Kurse gutgeschrieben. Erfolgt der Eingang der Abmeldung nach diesem Zeitpunkt, so kann die Kursgebühr in Rechnung gestellt werden. In diesem Fall werden die gesamten Seminarunterlagen zugesandt. Falls der absagende Teilnehmer einen zahlenden Ersatzteilnehmer stellt, entfällt dies. Kann der zu spät widerrufende Seminarplatz noch anderweitig belegt werden, so wird eine Bearbeitungsgebühr von DM 100,-- fällig. d) Bei Ausfall einer Veranstaltung wegen Krankheit des Trainers, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten. Bei weniger als 3 Teilnehmern pro Seminar ist team heese nicht zur Durchführung verpflichtet. Es wird ein Ersatztermin angeboten. team heese behält sich das Recht auf Termin- und auch Inhaltsänderungen aus anderen Gründen vor. Ein Wechsel des Referenten berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Seminar noch zur Minderung der Teilnehmergebühr. e) Falls ein Ersatztermin angeboten wurde und dieser Termin für den Teilnehmer nicht zumutbar ist, werden die eingegangenen Seminargebühren voll zurückerstattet. Eine Haftung für durch Verschiebung entstandene Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Zweck von team heese entwickelten Diagnostik- und Testprogramme bzw. Testverfahren keinen Fehler an den Produkten und/oder Leistungen feststellen. Soweit team heese die Produkte vereinbarungsgemäß installiert, wird die Funktionsprüfung nach Anlieferung und Installation der Produkte am Aufstellungsort von team heese durchgeführt, gleiches gilt für Leistungen, die team heese an Gegenständen des Bestellers/Käufers erbringt. Der Besteller/Käufer ist berechtigt an der Funktionsprüfung teilzunehmen. Nach erfolgter Funktionsprüfung teilt team heese dem Besteller/Käufer die Betriebsbereitschaft der Produkte mit. f) Bei allen anderen Produkten gilt die Abnahme als erfolgt, sofern der Käufer nicht unverzüglich nach Ablieferung der Produkte schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels der Abnahme ausdrücklich widerspricht.
XIII. Innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen a) Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf Verlangen von team heese seine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer mitzuteilen. b) Außerdem wird der Kunde im zumutbaren Umfang von team heese die zur Erfüllung ihrer umsatzsteuerrechtlichen Aufzeichnungs- und Nachweispflichten erforderlichen Informationen erteilen und erforderlichenfalls Unterlagen zur Verfügung stellen, die beweisen, daß er eine juristische Person oder ein Unternehmer ist, der den Vertragsgegenstand für sein Unternehmen erworben hat und der vorsteuerabzugsberechtigt ist.
XIV. Erfüllungsort, Anzuwendendes Recht, Datenspeicherung a) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von team heese. b) Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. c) Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß die für den Geschäftsverkehr notwendigen üblichen Daten des Kunden in der Datenverarbeitung von team heese gespeichert werden. d) Sollte eine Regelung des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so gelten die übrigen Regelungen gleichwohl. Unbeschadet des § 6 AGBG ist die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die deren Zweck soweit wie möglich verwirklicht. 2. Teil: Besondere Regelungen für Kunden im Sinne von § 24 AGBG, insbesondere für Kaufleute
XIV. Zurückbehaltungsrecht Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht abweichend von Ziff. IV nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche.
XV. Gewährleistung und Haftung a) Nicht erkennbare Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich und konkret bezeichnet team heese mitzuteilen, andernfalls jede Gewährleistung erloschen ist. b) Jeglicher Schadenersatzanspruch des Kunden ist der Höhe nach auf den für team heese bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden beschränkt.
XVI. Eigentumsvorbehalt In Ergänzung zu obiger Ziff. X erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf sämtliche nach Vertragsabschluß aus der Geschäftsbeziehung für team heese entstehenden Ansprüche gegen den Kunden.
XVII. Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Sitz von team heese. team heese ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. |
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